Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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§ 3 SVG-KOV-AnpV 2024
§ 3 SVG-KOV-AnpV 2024, Außergewöhnlicher Verschleiß
1 Der monatliche Pauschbetrag aus § 15 BVG in der am 31. 12. 2023 geltenden Fassung beträgt 27 bis 173 EUR. 2 Der Pauschbetrag ergibt sich aus der Multiplikation von 2,664 EUR mit der aufgrund einer Rechtsverordnung nach § 24a Buchstabe d BVG für den jeweiligen Verschleißtatbestand festgesetzten Bewertungszahl.
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