Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
§ 32 KFE-RL
§ 32 KFE-RL, Qualifikation
1 Obligatorische Voraussetzung für die Genehmigung durch die zuständige KV zur Durchführung und Abrechnung der Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs ist der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem von der KV zertifizierten 8-stündigen Fortbildungsprogramm. 2 Der Kurs hat insbesondere folgende Inhalte zu behandeln:
- 1. potenzieller Nutzen und Schaden von Früherkennungsmaßnahmen, Kriterien zur Beurteilung von Früherkennungsmaßnahmen
- 2. Programm der Krebsfrüherkennungsuntersuchung, Gesundheitsuntersuchung und frühzeitige Sensibilisierung des Patienten
- 3. Maßnahmen zur Ansprache der Versicherten
- 4. Ätiologie des Hautkrebs, Krankheitsbilder, Häufigkeit, Risikofaktoren oder -gruppe, Anamnese, standardisierte visuelle Ganzkörperinspektion, Blickdiagnostik
- 5. Ablauf der Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs
- 6. Vorstellung und Diskussion von Fallbeispielen
- 7. Dokumentationsmaßnahmen
- 8. interdisziplinäre Zusammenarbeit.
Kontakt zur AOK NordWest
Persönlicher Ansprechpartner