Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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§ 34 KFE-RL
§ 34 KFE-RL, Dokumentation der Früherkennungsuntersuchungen auf Hautkrebs
(1) 1 Die im Rahmen des Früherkennungsprogramms durchgeführte Untersuchung und eventuelle Abklärungsdiagnostik ist zu dokumentieren. 2 Dazu gehören bei der Erstuntersuchung durch eine Ärztin oder einen Arzt gemäß § 31 Satz 2 Nummer 1 Vermerke über folgende Punkte:
- 1. Arztnummer
- 2. Patienteninformationen
- 2.1. Alter und Geschlecht der oder des Versicherten
- 3. Verdachtsdiagnose
- 3.1. Verdachtsdiagnose (ja/nein)
- 3.2. Angabe der Verdachtsdiagnose differenziert nach den Hautkrebsarten:
- 3.2.1. Malignes Melanom
- 3.2.2. Basalzellkarzinom
- 3.2.3. Spinozelluläres Karzinom
- 3.2.4. anderer Hautkrebs
- 3.2.5. sonstiger dermatologisch abklärungsbedürftiger Befund
- 3.3. Screening-Teilnehmer wird an einen Dermatologen überwiesen (ja/nein,)
- 4. Teilnahme im Zusammenhang mit der Gesundheitsuntersuchung.
- 1. Arztnummer
- 2. Patienteninformationen
- 2.1. Alter und Geschlecht der oder des Versicherten
- 3. Überweisung
- 3.1. Patient kommt auf Überweisung (ja/nein)
- 3.2. Überweisender Arzt hat HKS durchgeführt (ja/nein)
- 3.3. Angabe über die Verdachtsdiagnose des überweisenden Arztes liegt vor (ja/nein)
- 3.4. Angabe der Verdachtsdiagnosen des überweisenden Arztes differenziert nach den Hautkrebsarten:
- 3.4.1. Malignes Melanom
- 3.4.2. Basalzellkarzinom
- 3.4.3. Spinozelluläres Karzinom
- 3.4.4. anderer Hautkrebs
- 4. Verdachtsdiagnose des untersuchenden Dermatologen
- 4.1. Verdachtsdiagnose (ja/nein)
- 4.2. Angabe der Verdachtsdiagnose differenziert nach den Hautkrebsarten:
- 4.2.1. Malignes Melanom
- 4.2.2. Basalzellkarzinom
- 4.2.3. Spinozelluläres Karzinom
- 4.2.4. anderer Hautkrebs
- 4.2.5. sonstiger mit Biopsie abklärungsbedürftiger Befund
- 5. Biopsie zu Verdachtsdiagnose entnommen oder Exzision durchgeführt (ja/nein)
- 5.1. Falls ja: Anzahl der entnommenen Biopsien/Exzisionen
- 5.2. Falls nein:
- 5.2.1. anderweitige Therapie oder Diagnostik vorgenommen bzw. eingeleitet (ja/nein)
- 5.2.2. derzeit keine weitere Therapie/Diagnostik (ja/nein)
- 6. Jeweils schwerster histopathologischer Befund (je Entität)
- 6.1. Malignes Melanom (ja/nein)
- 6.2. Malignes Melanom — Klassifikation
- - Melanoma in situ
- - Invasives Melanom
- 6.3. Malignes Melanom — Tumordicke (Breslow)A
- - ≤ 1 mm
- - 1,01 - 2 mm
- - 2,01 - 4 mm
- - > 4 mm
- 6.4. Basalzellkarzinom (ja /nein)
- 6.5. Basalzellkarzinom horizontaler Tumordurchmesser (klinisch)
- - Angabe in mm
- 6.6. Basalzellkarzinom vertikaler Tumordurchmesser (histologisch)
- - Angabe in mm
- 6.7. Spinozelluläres Karzinom (ja /nein)
- 6.8. Spinozelluläres Karzinom — Klassifikation
- - Karzinoma in situ
- - Invasives Karzinom
- 6.9. Spinozelluläres Karzinom-Grading
- - G X/1/2/3/4
- 6.10. Anderer Hautkrebs (ja/nein)
- 6.11. atypischer Nävuszellnävus (ja/nein)
- 6.12. junktionaler, compound, dermaler atypischer Nävuszellnävus (ja/nein)
- 6.13. Aktinische Keratose (ja/nein)
- 6.14. Andere hier nicht relevante Hautveränderungen (ja/nein).
(2) Die vollständige Dokumentation ist Voraussetzung für die Abrechnung der Früherkennungsmaßnahme.
(3) Zur Datenerfassung darf nur eine von der KBV zertifizierte Software Verwendung finden.
(4) 1 Die elektronischen Dokumentationen werden als Datensätze an die jeweils zuständige KV übermittelt. 2 Sie werden zum Zweck der Evaluation von den Kassenärztlichen Vereinigungen gesammelt und der für die Evaluation bestimmten Stelle zur Verfügung gestellt.
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