Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 10.1. VVGeneralauftrag
Ziff. 10.1. VVGeneralauftrag, Höhe des Grundbetrags
Der Grundbetrag beträgt — kaufmännisch gerundet auf volle Euro — 2,0 v. H. der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV 1 . Es ist der Grundbetrag anzusetzen, der im Zeitpunkt der Beendigung der Arbeitsunfähigkeit bzw. der Freistellung nach § 45 Absatz 4 SGB VII gilt.
1 2 v. H. der monatlichen Bezugsgröße im Jahr 2024 (aufgerundet auf volle Euro): 71 EUR.
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