Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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§ 13 SGB III
§ 13 SGB III, Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter
Überschrift geändert durch G vom 20. 12. 2011 (BGBl. I S. 2854).
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Sinne dieses Buches sind auch Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter (§ 12 Absatz 2 SGB IV).
§ 13 geändert durch G vom 20. 12. 2011 (BGBl. I S. 2854).
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