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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 9.7. RS 2024/03
Ziff. 9.7. RS 2024/03, Familienpflegezeit
Während einer Familienpflegezeit besteht ein Anspruch auf Kinderkrankengeld (siehe Abschnitt 4.4.1.10). Daher kommt die Ruhensregelung des § 49 Absatz 1 Nummer 6 SGB V nicht zum Tragen.
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