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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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§ 5 Bürgergeld-V
§ 5 Bürgergeld-V, Begrenzung abzugsfähiger Ausgaben
1 Ausgaben sind höchstens bis zur Höhe der Einnahmen aus derselben Einkunftsart abzuziehen. 2 Einkommen darf nicht um Ausgaben einer anderen Einkommensart vermindert werden.
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