Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
§ 44 SGB V Ziff. 3. RS 1988/01
§ 44 SGB V Ziff. 3. RS 1988/01, Anspruch auf Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit wegen [einer durch Krankheit erforderlichen] Sterilisation oder wegen [eines nicht rechtswidrigen] Schwangerschaftsabbruchs
Arbeitsunfähigkeit wegen einer [durch Krankheit erforderlichen] Sterilisation oder wegen eines nicht rechtswidrigen Abbruchs der Schwangerschaft begründet einen Anspruch auf Krankengeld nach [§ 24b Absatz 2 Satz 2 SGB V], sofern nicht ein Krankengeldanspruch aufgrund § 44 Absatz 1 SGB V gegeben ist. Arbeitsunfähigkeit im Sinne des [§ 24b Absatz 2 Satz 2 SGB V] liegt vor, wenn und solange der Versicherte aus einem der genannten Gründe seiner bisher ausgeübten Erwerbstätigkeit nicht nachgehen kann; die Arbeitsunfähigkeit erfasst mithin auch die Zeit, in der der Versicherte wegen der Nachwirkungen des vorgenommenen Eingriffs nicht arbeiten kann.
Kontakt zur AOK NordWest
Persönlicher Ansprechpartner