Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
simpson33 / Getty Images
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Inhalte der Rechtsdatenbank
Rechtsdatenbank durchsuchen
§ 62 SGB V Ziff. 4. RS 2003/03
§ 62 SGB V Ziff. 4. RS 2003/03, Befreiungsausweis
Zur Dokumentation der Befreiung wird ein Ausweis ausgegeben, der mindestens folgende Bestandteile enthält:
- - Name der ausstellenden Krankenkasse,
- - Vorname, Name des Versicherten,
- - Geburtsdatum und/oder KV-Nummer,
- - Datum der Ausstellung und
- - Gültigkeitsdauer.
Aktionen
Kontakt zur AOK NordWest
Persönlicher Ansprechpartner
Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.