Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 2.3.4. RS 2016/04
Ziff. 2.3.4. RS 2016/04, Stornierung einer Anmeldung
Es ist zu prüfen, ob die zu stornierenden Daten (Betriebsnummer des Arbeitgebers, Beschäftigungsbeginn, Angaben zur Tätigkeit, Personengruppenschlüssel, Beitragsgruppen und Grund der Abgabe) mit den Angaben einer bestehenden Mitgliedszeit übereinstimmen.
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