Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 2.1.1.1.2.7.3. RS 2022/06
Ziff. 2.1.1.1.2.7.3. RS 2022/06, Höhe und Berechnung des Transfer-Kurzarbeitergeldes
Die für das Kurzarbeitergeld geltenden Vorschriften über die Höhe (§ 105 SGB III) und die Bemessungsgrundlage (§ 106 SGB III Nettoentgeltdifferenz) finden Anwendung (§ 111 Absatz 9 SGB III). Es wird daher auf die Aussagen in Abschnitt 2.1.1.1.2.5.1 verwiesen.
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