Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 4.5.3. RS 2022/06
Ziff. 4.5.3. RS 2022/06, Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung
Die Aussagen unter 4.5.1 und 4.5.2 gelten entsprechend für das Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung. Da neben dem Bezug des Arbeitslosengeldes regelmäßig noch Arbeitsentgelt bezogen wird ist dabei zu beachten, dass das geltende Höchstkrankengeld insgesamt nicht überschritten wird.
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