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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 4.5.7. RS 2022/06
Ziff. 4.5.7. RS 2022/06, Mehraufwands-Wintergeld
Die Krankengeldberechnung erfolgt auch hier ohne Berücksichtigung des gezahlten Mehraufwands-Wintergeldes wie gehabt nach § 47 SGB V, da die Inanspruchnahme von Saison-Kurzarbeitergeld vermieden wird.
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