Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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§ 138 StGB
§ 138 StGB, Nichtanzeige geplanter Straftaten
(1) Wer von dem Vorhaben oder der Ausführung
- 1. (weggefallen)
- 2. eines Hochverrats in den Fällen der §§ 81 bis 83 Absatz 1,
- 3. eines Landesverrats oder einer Gefährdung der äußeren Sicherheit in den Fällen der §§ 94 bis 96, 97a oder 100,
- 4. einer Geld- oder Wertpapierfälschung in den Fällen der §§ 146, 151, 152 oder einer Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion in den Fällen des § 152b Absatz 1 bis 3,
- 5. eines Mordes (§ 211) oder Totschlags (§ 212) oder eines Völkermordes (§ 6 VStGB) oder eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit (§ 7 VStGB) oder eines Kriegsverbrechens (§§ 8, 9, 10, 11 oder 12 VStGB) oder eines Verbrechens der Aggression (§ 13 VStGB),
- 6. einer Straftat gegen die persönliche Freiheit in den Fällen des § 232 Absatz 3 Satz 2, des § 232a Absatz 3, 4 oder 5, des § 232b Absatz 3 oder 4, des § 233a Absatz 3 oder 4, jeweils soweit es sich um Verbrechen handelt, der §§ 234 bis 234b, 239a oder 239b,
- 7. eines Raubes oder einer räuberischen Erpressung (§§ 249 bis 251 oder 255) oder
- 8. einer gemeingefährlichen Straftat in den Fällen der §§ 306 bis 306c oder 307 Absatz 1 bis 3, des § 308 Absatz 1 bis 4, des § 309 Absatz 1 bis 5, der §§ 310, 313, 314 oder 315 Absatz 3, des § 315b Absatz 3 oder der §§ 316a oder 316c
Nummer 4 geändert durch G vom 10. 3. 2021 (BGBl. I S. 333).
Nummer 6 geändert durch G vom 30. 7. 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 255) (3. 8. 2024).
(2) 1 Ebenso wird bestraft, wer
- 1. von der Ausführung einer Straftat nach § 89a oder
- 2. von dem Vorhaben oder der Ausführung einer Straftat nach § 129a, auch in Verbindung mit § 129b Absatz 1 Satz 1 und 2,
(3) Wer die Anzeige leichtfertig unterlässt, obwohl er von dem Vorhaben oder der Ausführung der rechtswidrigen Tat glaubhaft erfahren hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
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