Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
simpson33 / Getty Images
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Inhalte der Rechtsdatenbank
Rechtsdatenbank durchsuchen
§ 224 StGB
§ 224 StGB, Gefährliche Körperverletzung
(1) Wer die Körperverletzung
- 1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,
- 2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,
- 3. mittels eines hinterlistigen Überfalls,
- 4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder
- 5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung
(2) Der Versuch ist strafbar.
Aktionen
Kontakt zur AOK NordWest
Persönlicher Ansprechpartner
Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.