Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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§ 244 FamFG
§ 244 FamFG, Unzulässiger Einwand der Volljährigkeit
Wenn der Verpflichtete dem Kind nach Vollendung des 18. Lebensjahres Unterhalt zu gewähren hat, kann gegen die Vollstreckung eines in einem Beschluss oder in einem sonstigen Titel nach § 794 ZPO festgestellten Anspruchs auf Unterhalt nach Maßgabe des § 1612a BGB nicht eingewandt werden, dass die Minderjährigkeit nicht mehr besteht.
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