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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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BAG 14.02.2017 - 9 AZR 387/16
BAG 14.02.2017 - 9 AZR 387/16
Vorinstanz
vorgehend ArbG Neunkirchen, 23. April 2015, Az: 3 Ca 1030/14, Urteil
vorgehend Landesarbeitsgericht Saarland, 2. März 2016, Az: 1 Sa 53/15, Urteil
Tenor
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1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Saarland vom 2. März 2016 - 1 Sa 53/15 - wird zurückgewiesen.
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2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
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