Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
BAG 09.12.2015 - 10 AZR 733/14
BAG 09.12.2015 - 10 AZR 733/14
Vorinstanz
vorgehend ArbG Köln, 10. Dezember 2013, Az: 14 Ca 9752/12, Urteil
vorgehend Landesarbeitsgericht Köln, 9. Oktober 2014, Az: 7 Sa 321/14, Urteil
Tenor
-
1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 9. Oktober 2014 - 7 Sa 321/14 - teilweise aufgehoben.
-
2. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 10. Dezember 2013 - 14 Ca 9752/12 - teilweise abgeändert und der Klageantrag auf Erteilung von Abrechnungen abgewiesen.
-
3. Im Übrigen wird die Revision der Beklagten mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Verurteilung zur Zahlung eines Bruttobetrags erfolgt ist und Zinsen erst ab 8. Januar 2013 zu zahlen sind.
-
4. Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens haben der Kläger zu 6 % und die Beklagte zu 94 % zu tragen. Die Kosten der Berufung und der Revision haben der Kläger zu 2 % und die Beklagte zu 98 % zu tragen.
Kontakt zur AOK NordWest
Persönlicher Ansprechpartner