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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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BAG 16.05.2013 - 6 AZR 834/11
BAG 16.05.2013 - 6 AZR 834/11
Vorinstanz
vorgehend ArbG Bautzen, 16. November 2010, Az: 1 Ca 1067/10, Urteil
vorgehend Sächsisches Landesarbeitsgericht, 21. September 2011, Az: 2 Sa 714/10, Urteil
Tenor
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1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 21. September 2011 - 2 Sa 714/10 - teilweise aufgehoben und wie folgt zur Klarstellung neu gefasst:
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Auf die Berufung der Beklagten wird - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen - das Urteil des Arbeitsgerichts Bautzen vom 16. November 2010 - 1 Ca 1067/10 - abgeändert und klarstellend insgesamt neu gefasst:
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Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 836,73 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz auf
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- 92,97 Euro vom 17. Juni bis 16. Juli 2009
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- 185,94 Euro vom 17. Juli bis 16. August 2009
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- 278,91 Euro vom 17. August bis 16. September 2009
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- 371,88 Euro vom 17. September bis 16. Oktober 2009
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- 464,85 Euro vom 17. Oktober bis zum 16. November 2009
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- 557,82 Euro vom 17. November bis 16. Dezember 2009
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- 650,79 Euro vom 17. Dezember 2009 bis 16. Januar 2010
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- 743,76 Euro vom 17. Januar bis zum 16. Februar 2010
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- 836,73 Euro ab 16. März 2010
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zu zahlen.
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Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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2. Die weitergehende Revision wird zurückgewiesen.
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3. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu 2/11, die Beklagte zu 9/11 zu tragen.
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