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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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BAG 20.04.2012 - 9 AZR 506/10
BAG 20.04.2012 - 9 AZR 506/10
Vorinstanz
vorgehend ArbG Gießen, 8. Oktober 2009, Az: 1 Ca 256/09, Urteil
vorgehend Hessisches Landesarbeitsgericht, 11. Mai 2010, Az: 13 Sa 1987/09, Urteil
Tenor
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1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 11. Mai 2010 - 13 Sa 1987/09 - wird zurückgewiesen.
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2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
Gründe
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Die Parteien haben im Hinblick auf das führende Verfahren - 9 AZR 504/10 - auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG iVm. § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 ZPO).
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Brühler
Krasshöfer
Klose
D. Wege
Starke
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