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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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BVerfG 19.12.2018 - 2 BvR 328/18
BVerfG 19.12.2018 - 2 BvR 328/18 - Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren
Normen
§ 14 Abs 1 RVG, § 37 Abs 2 S 2 RVG
Vorinstanz
vorgehend AG Soltau, 20. Februar 2018, Az: 6 XVII L 405, Beschluss
vorgehend BVerfG, 11. April 2018, Az: 2 BvR 328/18, Stattgebender Kammerbeschluss
Tenor
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Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird für das Verfassungsbeschwerdeverfahren auf 10.000 € (in Worten: zehntausend Euro) und für das Verfahren über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf 5.000 € (in Worten: fünftausend Euro) festgesetzt.
Gründe
- 1
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Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
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