Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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BVerfG 04.04.2017 - 2 BvR 743/17
BVerfG 04.04.2017 - 2 BvR 743/17 - Nichtannahmebeschluss ohne Begründung: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Abschiebungsanordnung gem § 58a AufenthGjuris: AufenthG 2004
Normen
§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG, § 58a AufenthG 2004
Vorinstanz
vorgehend BVerwG, 21. März 2017, Az: 1 VR 2/17, Beschluss
Tenor
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1. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Rechtsanwältin I. wird abgelehnt, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet.
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2. Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
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3. Damit erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.
Gründe
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Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
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