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BVerfG 19.09.2016 - 2 BvR 614/16
BVerfG 19.09.2016 - 2 BvR 614/16 - Nichtannahmebeschluss und Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs - Teilnahme der abgelehnten Richter sowie Entbehrlichkeit einer dienstlichen Stellungnahme bei offensichtlicher Unzulässigkeit des Befangenheitsantrags
Normen
§ 19 BVerfGG, § 90 BVerfGG, § 93d Abs 1 S 3 BVerfGG
Vorinstanz
vorgehend KG Berlin, 11. Februar 2016, Az: 25 W 43/15, Beschluss
vorgehend KG Berlin, 9. Februar 2016, Az: 25 W 43/15, Beschluss
Tenor
-
Das Ablehnungsgesuch gegen die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts wird als unzulässig verworfen.
-
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Gründe
- 1
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Das Ablehnungsgesuch gegen die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts ist offensichtlich unzulässig. Es enthält lediglich Ausführungen, die zur Begründung der Besorgnis der Befangenheit gänzlich ungeeignet sind. Bei offensichtlicher Unzulässigkeit bedarf es keiner dienstlichen Stellungnahme der abgelehnten Richter. Diese sind auch bei der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch - soweit sie geschäftsplanmäßig dazu berufen sind - nicht ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 131, 239 252 f.>; BVerfGK 8, 59 60>).
- 2
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Von einer weiteren Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.
- 3
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Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
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