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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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BVerfG 19.01.2016 - 1 BvQ 1/16
BVerfG 19.01.2016 - 1 BvQ 1/16 - Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung bei unzureichender Substantiierung und mangelnder Rechtswegerschöpfung
Normen
§ 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG
Gründe
- 1
-
Der Antrag ist unzulässig. Er genügt weder den - auch im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes geltenden (vgl. BVerfGE 122, 63 74>) - Begründungsanforderungen des § 23 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG noch ist der Rechtsweg zu den Fachgerichten erschöpft worden (§ 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG).
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