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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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BVerfG 28.05.2014 - 2 BvR 2589/11
BVerfG 28.05.2014 - 2 BvR 2589/11 - Nichtannahmebeschluss: Versäumung der Zwei-Wochen-Frist zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gem § 93 Abs 2 S 2 BVerfGG
Normen
§ 93 Abs 2 S 2 BVerfGG
Vorinstanz
vorgehend BFH, 27. Juli 2011, Az: VI B 160/10, Beschluss
vorgehend Hessisches Finanzgericht, 8. November 2010, Az: 13 K 2208/03, Urteil
Tenor
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Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird abgelehnt, da er nicht innerhalb der Frist des § 93 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG gestellt wurde.
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Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Gründe
- 1
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Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
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