Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
BVerfG 23.11.2011 - 1 BvR 2613/11
BVerfG 23.11.2011 - 1 BvR 2613/11 - Kammerbeschluss ohne Begründung
Normen
§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG
Vorinstanz
vorgehend BFH, 24. August 2011, Az: V S 16/11, Beschluss
Tenor
-
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
-
Von einer Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.
-
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Kontakt zur AOK NordWest
Persönlicher Ansprechpartner