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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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BFH 12.01.2017 - IV R 55/11
BFH 12.01.2017 - IV R 55/11 - Gewerbesteuerliche Hinzurechnung bei Franchiseverträgen - Nur der Leitsatz der Entscheidung ist zur Veröffentlichung bestimmt
Normen
§ 8 Nr 1 Buchst e GewStG 2002, § 8 Nr 1 Buchst f GewStG 2002, Art 3 Abs 1 GG, Art 12 GG, Art 14 GG, § 118 Abs 2 FGO, GewStG VZ 2008
Vorinstanz
vorgehend Sächsisches Finanzgericht, 28. September 2011, Az: 8 K 239/11, Urteil
Leitsatz
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1. Aufwendungen für gesetzlich ungeschütztes Erfahrungswissen technischer, gewerblicher, wissenschaftlicher oder auch betriebswirtschaftlicher Art (Know-how) fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 8 Nr. 1 Buchst. f GewStG.
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2. Der Hinzurechnung nach § 8 Abs. 1 Buchst. f GewStG unterliegt aber der Teil eines einheitlichen Franchiseentgelts, der auf die Überlassung gewerblicher Schutzrechte entfällt. Der betreffende Teil ist ggf. durch Schätzung zu bestimmen.
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