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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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BAG 15.07.2020 - 10 AZR 127/19
BAG 15.07.2020 - 10 AZR 127/19
Vorinstanz
vorgehend ArbG Freiburg (Breisgau), 24. Januar 2018, Az: 1 Ca 494/17, Versäumnisurteil
vorgehend ArbG Freiburg (Breisgau), 13. Juni 2018, Az: 1 Ca 494/17, Urteil
vorgehend Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, 11. Januar 2019, Az: 9 Sa 60/18, Urteil
Tenor
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1. Die Revisionen des Klägers und der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Freiburg - vom 11. Januar 2019 - 9 Sa 60/18 - werden zurückgewiesen.
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2. Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger 73 % und die Beklagte 27 % zu tragen. Hiervon ausgenommen sind die durch die Säumnis der Beklagten veranlassten Kosten, die die Beklagte zu tragen hat.
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