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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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BAG 24.08.2016 - 4 AZR 504/15
BAG 24.08.2016 - 4 AZR 504/15
Vorinstanz
vorgehend ArbG Kassel, 28. August 2014, Az: 9 Ca 181/14, Urteil
vorgehend Hessisches Landesarbeitsgericht, 24. Juni 2015, Az: 18 Sa 1576/14, Urteil
Tenor
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1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 24. Juni 2015 - 18 Sa 1576/14 - wird zurückgewiesen.
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2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
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7
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Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).
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Eylert
Creutzfeldt
Rinck
Bredendiek
Dierßen
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