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Rundschreiben

2024 - Rundschreiben Nr. 8

Gemeinsames Rundschreiben zu den leistungsrechtlichen Vorschriften des SGB XI [RS 2024/08]
Sozialversicherungsrecht
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2024 - Rundschreiben Nr. 8



§ 43c SGB XI Ziff. 8. RS 2024/08, Leistungszuschlag in nicht zugelassenen vollstationären Pflegeeinrichtungen

Pflegebedürftige Personen in nicht zugelassenen Pflegeeinrichtungen (keine Einrichtungen und Räumlichkeiten im Sinne des § 71 Absatz 4 SGB XI) haben keinen Anspruch auf den Leistungszuschlag, da sie keine Leistungen der vollstationären Pflege nach § 43 SGB XI beziehen.


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