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    BAG 14.02.2017 - 9 AZR 389/16

    Vorinstanz

    vorgehend ArbG Neunkirchen, 23. April 2015, Az: 3 Ca 1033/14, Urteil
    vorgehend Landesarbeitsgericht Saarland, 2. März 2016, Az: 1 Sa 55/15, Urteil

    Tenor

    1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Saarland vom 2. März 2016 - 1 Sa 55/15 - wird zurückgewiesen.

    2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.


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