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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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§ 1 Reha-Empf
§ 1 Reha-Empf, Leistungen zur Teilhabe
Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft im Sinne dieser Gemeinsamen Empfehlung sind insbesondere
- - Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nach §§ 42 ff. SGB IX,
- - Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach §§ 49 ff. SGB IX,
- - ergänzende Leistungen nach § 64 SGB IX,
- - Leistungen zur Teilhabe an Bildung nach § 75 SGB IX,
- - Leistungen zur sozialen Teilhabe nach §§ 76 ff. SGB IX sowie
- - Leistungen der begleitenden Hilfen im Arbeitsleben nach § 185 Absatz 1 Nummer 3 SGB IX.
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