Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 2.2.1.j. KVdRMeldeGs
Ziff. 2.2.1.j. KVdRMeldeGs, Weiterzahlung einer Waisenrente
Wird eine Waisenrente weitergezahlt, ist die Krankenkasse darüber zu unterrichten, wenn nach Abschnitt 1.2.2 Buchstabe c eine Meldung über den Antrag auf Weiterzahlung erstattet wurde.
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