Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. II.1.5.3. MobRehaEmpf
Ziff. II.1.5.3. MobRehaEmpf, (Rehabilitations-) Diagnostik
(1) Zur (Rehabilitations-) Diagnostik gelten die Ausführungen im allgemeinen Teil (Abschnitt I.5.3).
(2) Im Hinblick auf die zu verwendeten Assessments sind ein aktueller Barthel- oder FIM®-Index erforderlich. Es müssen standardisierte geriatrische Assessments aus den Bereichen Mobilität, Selbsthilfefähigkeit, Kognition, Emotion und soziale Versorgung vorliegen oder durchgeführt werden, z. B. Timed-Up & Go-/Tinetti-Test, MMSE, GDS und Sozialassessments. Bei Bedarf müssen weitere Assessments angewandt werden (z. B. für die Bereiche Ernährung, sprachliche Kommunikation). Wenn ein Teil dieser bzw. dem Ausmaß der Beeinträchtigungen angemessenerer Tests nicht durchführbar ist, bedarf dies einer medizinischen Begründung und Dokumentation.
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