Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. II.1.8.1. MobRehaEmpf
Ziff. II.1.8.1. MobRehaEmpf, Medikamentöse Behandlung
(1) Eine wesentliche ärztliche Aufgabe während der mobilen geriatrischen Rehabilitation ist es, die Medikation des geriatrischen Patienten kontinuierlich und in Abstimmung mit dem behandelnden Vertragsarzt zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen. Dies kann auch die eventuelle Einnahme nicht ärztlich verordneter Medikamente einbeziehen.
(2) Ebenso gehören zur medikamentösen Behandlung auch das Training und die Anleitung der regelmäßigen Einnahme von Arzneimitteln im Rahmen der Tagesstrukturierung, ggf. auch unter Einbezug der An- und Zugehörigen.
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