Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. II.2.2. MobRehaEmpf
Ziff. II.2.2. MobRehaEmpf, Kontextbezogene Voraussetzungen für die mobile indikationsspezifische Rehabilitation
Es gelten die in Kapitel I.2 des Allgemeinen Teils aufgeführten Ausführungen zum Kontextbezug.
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