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Rundschreiben

1994 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum PflegeVG; Versicherungs-, Melde- und Beitragsrecht [RS 1994/01]
Sozialversicherungsrecht
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1994 - Rundschreiben Nr. 1



Ziff. D.IX.4. RS 1994/01, Verrechnung der Erstattungsbeträge

Die erstatteten Pflegeversicherungsbeiträge werden mit den im laufenden Monat nach § 60 Absatz 2 Satz 1 SGB XI (außerhalb der Monatsabrechnung) abzuführenden Pflegeversicherungsbeiträgen verrechnet. Soweit der zu verrechnende Betrag den Betrag der für den laufenden Monat abzuführenden Pflegeversicherungsbeiträge für die Bezieher von Krankengeld übersteigt, erfolgt eine Überweisung des Restbetrages durch die Pflegekasse.


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