Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. E.6.1. RS 1994/01
Ziff. E.6.1. RS 1994/01, Voraussetzungen für die Gewährung des Beitragszuschusses
Die Vorschrift des § 61 Absatz [4] Satz 1 SGB XI räumt den Teilnehmern an [Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben] sowie an Berufsfindung oder Arbeitserprobung, die nach § 23 SGB XI zum Abschluss eines privaten Pflegeversicherungsvertrages verpflichtet sind, gegen den zuständigen Leistungsträger einen Anspruch auf Zuschuss zu den Pflegeversicherungsbeiträgen ein. Hinsichtlich der von den Versicherungsunternehmen zu erfüllenden Voraussetzungen wird auf die Ausführungen unter E.3.2 verwiesen.
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