Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
§ 2 SGB X Ziff. 3. RS 1981/01
§ 2 SGB X Ziff. 3. RS 1981/01, Fortführung des Verwaltungsverfahrens trotz Zuständigkeitswechsels
Die Regelung des § 2 Absatz 2 [besagt], dass die Fortführung des Verfahrens in das Ermessen ("kann") der bisher örtlich zuständigen Behörde gestellt und an bestimmte Bedingungen — Wahrung der Interessen der Beteiligten, Vereinfachung, Zweckmäßigkeit, Zustimmung der zuständig gewordenen Behörde — geknüpft wird.
Kontakt zur AOK NordWest
Persönlicher Ansprechpartner