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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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§ 63 SGB X RS 1981/01
§ 63 SGB X RS 1981/01, Erstattung von Kosten im Vorverfahren
Die Vorschrift entspricht teilweise § 80 VwVfG.
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