Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Anlage 3 Ziff. 7. RS 2022/01
Anlage 3 Ziff. 7. RS 2022/01, Gleichmäßig beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer
Die Personenidentität von gleichmäßig bzw. nahezu gleichmäßig beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführern einer GmbH ändert an der Rechtsmacht der Gesellschafter und der Weisungsgebundenheit der Geschäftsführer nichts. Der im Arbeitnehmer-/Arbeitgeberverhältnis (angeblich) fehlende typische Interessengegensatz bei Personenidentität wird vom BSG nicht (mehr) als geeignetes Abgrenzungskriterium angesehen (34). Diese Identität legte vormals den Schluss nahe, dass die Geschäftsführer im "eigenen" Unternehmen tätig und damit im sozialversicherungsrechtlichen Sinne selbständig Tätige waren (6).
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