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Rundschreiben

2022 - Rundschreiben Nr. 5

Gemeinsames Rundschreiben für die Gesetzliche Krankenversicherung zur Psychotherapie in der vertragsärztlichen Versorgung [RS 2022/05]
Sozialversicherungsrecht
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2022 - Rundschreiben Nr. 5



Ziff. 3.5.6.2. RS 2022/05, Zweitgutachten

(1) Bei Widerspruch des Versicherten gegen eine gutachterliche Ablehnung einer beantragten Psychotherapie kann die Krankenkasse formlos ein Zweitgutachten einholen. 1 Sie fordert die Therapeutin oder den Therapeuten auf, im verschlossenen Umschlag folgende Unterlagen zur Verfügung zu stellen:

  • -Kopie des Erstantrags, der zur Ablehnung geführt hat,
  • -die ablehnende Stellungnahme der Gutachterin oder des Gutachters und
  • -den schriftlichen Einspruch der Versicherten oder des Versicherten gegen die Ablehnung. 2

(2) Ferner sind das ausgefüllte Formular PTV 2 und ggf. den Konsiliarbericht beizufügen.

(3) Die Krankenkasse füllt das Formblatt PTV 4 aus und sendet dieses mit den folgenden Unterlagen direkt an eine Zweitgutachterin oder einen Zweitgutachter:

  • -Verschlossener Umschlag,
  • -Formblatt PTV 2,
  • -Formblatt PTV 5 und einen
  • -Freiumschlag.

(4) Die Reduzierung der beantragten Stunden durch eine Gutachterin oder einen Gutachter führt nicht zur Einleitung eines Zweitgutachtens. 1

1 vgl. § 13 Absatz 3 PsychTh-V

2 vgl. § 12 Absatz 18 PsychTh-V


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