Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. D.VII. RS 1991/01
Ziff. D.VII. RS 1991/01, Erziehungsrenten
(1) Die Erziehungsrenten werden erstmals vom 1. 1. 1992 an in die Einkommensanrechnung einbezogen. Dafür entfallen die bisherigen festen Einkommensgrenzen, die beim Überschreiten zum vollständigen Wegfall der Erziehungsrente geführt haben.
(2) Die Einkommensanrechnung für Erziehungsrenten wird genauso wie für die Witwen/Witwer durchgeführt. Es gelten dieselben Freibeträge und es sind dieselben Einkommensarten anzurechnen oder nicht anzurechnen.
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