Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Ziff. A.I.2.10. RS 1997/01
Ziff. A.I.2.10. RS 1997/01, Ausländische Arbeitnehmer in beruflicher Aus- oder Fortbildung
Die Vorschrift des § 27 Absatz 3 Nummer 3 SGB III regelt die Arbeitslosenversicherungsfreiheit ausländischer Arbeitnehmer in beruflicher Aus- oder Fortbildung . . . Es handelt sich um ausländische Staatsangehörige, die in einer Beschäftigung zur Aus- oder Fortbildung (einschließlich Umschulung) in Deutschland praktische Erfahrungen für einen Beruf sammeln. Weitere Voraussetzungen für die Arbeitslosenversicherungsfreiheit sind die finanzielle Förderung der Aus- oder Fortbildung durch bestimmte deutsche Stellen, die Verpflichtung des ausländischen Arbeitnehmers zum Verlassen der Bundesrepublik nach Beendigung der Aus- oder Fortbildung und die Nichtberücksichtigung der in Deutschland zurückgelegten Versicherungszeiten zur Begründung eines Anspruchs auf Leistungen für den Fall der Arbeitslosigkeit im Wohnland des ausländischen Arbeitnehmers.
Kontakt zur AOK NordWest
Persönlicher Ansprechpartner