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Rundschreiben

2002 - Rundschreiben Nr. 2

Gemeinsames Rundschreiben zum Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht der Bezieher von Entgeltersatzleistungen [RS 2002/02]
Sozialversicherungsrecht
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2002 - Rundschreiben Nr. 2



Ziff. B.V.1.2.1. RS 2002/02, Bezug von Krankengeld, Versorgungskrankengeld, Verletztengeld oder Übergangsgeld, das in Höhe des Betrags des Arbeitslosengeldes oder des Unterhaltsgeldes gezahlt wird

Bei Bezug von Krankengeld, Versorgungskrankengeld, Verletztengeld oder Übergangsgeld, das in Höhe des Betrages des Arbeitslosengeldes oder des Unterhaltsgeldes gezahlt wird, werden die Beiträge aus 80 v. H. des durch 7 geteilten wöchentlichen Arbeitsentgelts, das der Bemessung der Leistung zugrunde liegt, berechnet. Ausgangsbasis ist hierbei das der Bemessung des Arbeitslosengeldes oder Unterhaltsgeldes tatsächlich zugrunde liegende Arbeitsentgelt; eine Rundung nach den Tabellen der SGB III-Leistungsverordnung erfolgt nicht.


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