Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Ziff. E.III.1. RS 2003/01
Ziff. E.III.1. RS 2003/01, Versicherungsrecht
In der Rentenversicherung führt die Aufnahme einer Beschäftigung, die mit einem Zuschuss im Rahmen der Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer gefördert wird, ebenfalls zur Versicherungspflicht nach den allgemeinen Regelungen. Der Zuschuss selbst erzeugt keine Rentenversicherungspflicht.
Kontakt zur AOK NordWest
Persönlicher Ansprechpartner