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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 2.3. RS 2015/03
Ziff. 2.3. RS 2015/03, Gesetzliche Regelungsbereiche für die Arten der Stammzellgewinnung
Aus der Blutstammzellspende mittels Aphereseverfahren resultiert — im Gegensatz zur Knochenmarkspende — kein Gewebe, sondern ein Blutpräparat. Da der Regelungsbereich des TPG zwar Gewebe, nicht aber das Blut und Blutbestandteile umfasst, sind die Knochenmarktransplantation und die periphere Blutstammzelltransplantation in unterschiedlichen Gesetzen geregelt. Während die Stammzellspende aus dem Knochenmark als Gewebespende im TPG geregelt wurde, finden sich die Regelungen zur Blutstammzellspende im TFG.
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