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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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§ 4 Ca-RL
§ 4 Ca-RL, Persönliche Voraussetzungen
Persönliche Voraussetzungen für onkologische Nachsorgeleistungen sind:
- 1. Es muss eine maligne Tumorerkrankung oder Systemerkrankung vorliegen.
- 2. 1 Die vorausgegangene Primärbehandlung (Operation oder Strahlentherapie) muss abgeschlossen sein. 2 Als Bestandteil der Primärbehandlung ist auch die zytostatische Behandlung (Chemotherapie zur Verhinderung oder Hemmung der Krebszellvermehrung) anzusehen. 3 Eine ggf. noch laufende zytostatische Behandlung ist jedoch grundsätzlich kein Hinderungsgrund für onkologische Nachsorgeleistungen.
- 3. Die durch die maligne Tumorerkrankung oder Systemerkrankung oder deren Behandlung bedingten körperlichen, seelischen, sozialen und beruflichen Einschränkungen sollen positiv beeinflussbar sein.
- 4. 1 Eine ausreichende Belastbarkeit für onkologische Nachsorgeleistungen muss gegeben sein. 2 Die Betroffenen sollen in der Regel allein reisefähig sein.
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