Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 4.2.2.6.4. RS 1996/02
Ziff. 4.2.2.6.4. RS 1996/02, Versorgungskrankengeld
Ein Zusammentreffen von Verletztengeld und Versorgungskrankengeld ist ausgeschlossen, da Ursache für die Arbeitsunfähigkeit entweder nur ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit (= Anspruch auf Verletztengeld) oder ein Versorgungsleiden (= Anspruch auf Versorgungskrankengeld) sein kann.
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