Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Präambel KmV-RL
1 Die GKV-SV Richtlinie "Kontakt mit Versicherten" definiert Anforderungen an die von Krankenkassen zu treffenden Maßnahmen zum Schutz von Sozialdaten der Versicherten vor unbefugter Kenntnisnahme bei Kontakt der Krankenkassen mit ihren Versicherten. 2 Sie adressiert nur die Anforderungen, die von Seiten der Krankenkassen bei einem Kontakt mit ihren Versicherten zu berücksichtigen sind, soweit die jeweiligen Kommunikationswege verwendet werden.
Kontakt zur AOK NordWest
Persönlicher Ansprechpartner